☎ 0221 123 456 78 · Geschlossen · morgen ab 09:00 Uhr

Pädakustik

Gut hören, gut lernen

Hörprobleme bei Kindern bleiben oft lange unbemerkt. Wir testen spielerisch, kindgerecht und mit viel Zeit, ab dem Säuglingsalter.

Was wir für Sie tun

  • Kindgerechte Hörtests im eigenen Kinderraum
  • Bunte, robuste Hörsysteme und Ohrpassstücke
  • Abstimmung mit HNO-Praxis, Kita und Schule
  • Übertragungsanlagen für den Unterricht
  • Beratung für Eltern zur Kostenübernahme

Termin vereinbaren

Wählen Sie, worum es geht

  • Hörtest und Beratung · 60 Minuten, kostenlos
  • Hörgeräte-Service · 20 Minuten
  • Tinnitus-Beratung · 60 Minuten
  • Gehörschutz-Abformung · 30 Minuten
  • Kinder-Hörtest · 45 Minuten

Bringen Sie gern eine vertraute Person mit. Vier Ohren hören mehr als zwei.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Verordnung von der HNO-Praxis?

Damit die Krankenkasse zahlt, ja. Den Hörtest bei uns können Sie auch ohne Verordnung machen. Danach wissen Sie, ob sich der Weg zur HNO-Praxis lohnt.

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag je Ohr. Damit gibt es gute Hörgeräte ohne Eigenanteil, Sie zahlen nur 10 € Zuzahlung je Gerät. Privatversicherte erstatten wir nach ihrem Tarif.

Wie lange kann ich Hörgeräte kostenlos ausprobieren?

In der Regel 30 Tage, auch mehrere Modelle nacheinander. Sie tragen die Geräte zu Hause, bei der Arbeit und beim Einkaufen.

Wie lange dauert der erste Termin?

Planen Sie etwa eine Stunde ein. Wir schauen ins Ohr, messen Ihr Gehör und sprechen über Ihren Alltag. Eine Begleitperson ist herzlich willkommen.

Sieht man ein Hörgerät?

Moderne Hörgeräte sind sehr klein. Manche sitzen ganz im Gehörgang, andere verschwinden hinter dem Ohr. Im Termin zeigen wir Ihnen alle Bauformen.

Kann ich mit Hörgeräten telefonieren und fernsehen?

Ja. Viele Geräte übertragen Telefon und Fernseher direkt ins Ohr. Wir richten das gemeinsam mit Ihnen ein.

Kann ich den Eigenanteil von der Steuer absetzen?

Der Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung gelten. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung, wir stellen Ihnen die Rechnung entsprechend aus.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja, für Menschen, die nicht mehr gut zu uns kommen können, auch in Pflegeeinrichtungen. Rufen Sie uns an, wir stimmen einen Termin ab.