☎ 0221 123 456 78 · Geschlossen · morgen ab 09:00 Uhr

Tinnitus-Beratung

Wenn es im Ohr rauscht oder pfeift

Viele Menschen mit Tinnitus hören auch schlechter. Wir messen Ihr Gehör genau und beraten Sie, wie Sie im Alltag besser mit dem Ohrgeräusch leben können.

Was wir für Sie tun

  • Ausführliche Hörmessung und Gespräch
  • Anpassung von Hörgeräten mit Rauschfunktion, wenn sie für Sie infrage kommen
  • Zusammenarbeit mit HNO-Praxen und Selbsthilfegruppen
  • Tipps für ruhigere Nächte und Entspannung

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Wählen Sie, worum es geht

  • Hörtest und Beratung · 60 Minuten, kostenlos
  • Hörgeräte-Service · 20 Minuten
  • Tinnitus-Beratung · 60 Minuten
  • Gehörschutz-Abformung · 30 Minuten
  • Kinder-Hörtest · 45 Minuten

Bringen Sie gern eine vertraute Person mit. Vier Ohren hören mehr als zwei.

Lieber telefonisch? 0221 123 456 78
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Häufige Fragen

Brauche ich eine Verordnung von der HNO-Praxis?

Damit die Krankenkasse zahlt, ja. Den Hörtest bei uns können Sie auch ohne Verordnung machen. Danach wissen Sie, ob sich der Weg zur HNO-Praxis lohnt.

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag je Ohr. Damit gibt es gute Hörgeräte ohne Eigenanteil, Sie zahlen nur 10 € Zuzahlung je Gerät. Privatversicherte erstatten wir nach ihrem Tarif.

Wie lange kann ich Hörgeräte kostenlos ausprobieren?

In der Regel 30 Tage, auch mehrere Modelle nacheinander. Sie tragen die Geräte zu Hause, bei der Arbeit und beim Einkaufen.

Wie lange dauert der erste Termin?

Planen Sie etwa eine Stunde ein. Wir schauen ins Ohr, messen Ihr Gehör und sprechen über Ihren Alltag. Eine Begleitperson ist herzlich willkommen.

Sieht man ein Hörgerät?

Moderne Hörgeräte sind sehr klein. Manche sitzen ganz im Gehörgang, andere verschwinden hinter dem Ohr. Im Termin zeigen wir Ihnen alle Bauformen.

Kann ich mit Hörgeräten telefonieren und fernsehen?

Ja. Viele Geräte übertragen Telefon und Fernseher direkt ins Ohr. Wir richten das gemeinsam mit Ihnen ein.

Kann ich den Eigenanteil von der Steuer absetzen?

Der Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung gelten. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung, wir stellen Ihnen die Rechnung entsprechend aus.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja, für Menschen, die nicht mehr gut zu uns kommen können, auch in Pflegeeinrichtungen. Rufen Sie uns an, wir stimmen einen Termin ab.